Informationspflichten bei Datenlecks
Ob Datenleck, Datenpanne oder Datendiebstahl: Während die IT-Abteilung ins Rotieren kommt, um schnellstmöglich die undichte Stelle zu schließen, steht das Unternehmen bereits vor der unangenehmen Frage, ob es den Zwischenfall melden muss. Schließlich hat der Gesetzgeber gerade aufgrund der Vielzahl solcher Datenschutzskandale das "Gesetz zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften" erlassen. Das Bundesdatenschutzgesetz ist dabei eindeutig, was Informationspflichten angeht – und droht Unternehmen, die diesen nicht nachkommen, saftige Strafen an.