Die acht Gebote des Datenschutzes: Eingabekontrolle (4)
In Teil 1, 2 und 3 unserer Serie haben wir uns mit der Zutrittskontrolle, Zugangskontrolle, Zugriffskontrolle und der Weitergabekontrolle befasst. Der vierte Teil behandelt die Eingabekontrolle. Hierbei ist zu gewährleisten, dass nachträglich überprüft und festgestellt werden kann, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert oder entfernt worden sind. Wie Sie dies rechtskonform sicherstellen, lesen Sie in diesem Beitrag.